Grundversorgung / Ersatzversorgung
Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Gemäß § 118 Abs. 3 EnWG ist die EWP Grundversorger im Sinne von § 36 Abs. 2 EnWG für die leitungsgebundene Versorgung mit Gas im Netzgebiet der Stadt Potsdam.
Dies gilt nicht für die von der EWP zum 01.01.2012 übernommenen Gasnetze in folgenden Ortsteilen: Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke, Grube, Golm und Eiche. Grundversorger in diesen Ortsteilen bleiben weiterhin die EMB in den Gebieten: Fahrland, Neu Fahrland, Satzkorn, Groß Glienicke und die HSW in den Gebieten: Marquardt, Uetz-Paaren, Eiche, Golm, Grube.
Aus diesem Grund geben wir bekannt, dass die Allgemeinen Tarife und Bedingungen der EWP für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung den Allgemeinen Tarifen und Bedingungen der EWP für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 01. Februar 2010 entsprechen.
Unsere Allgemeinen Preise für Letztverbraucher in der Ersatzversorgung gemäß § 38 EnWG entsprechen den Allgemeinen Tarifen von Haushalts- und Gewerbekunden in der Grundversorgung.
Im Übrigen lautet die Havarienummer für das gesamte Potsdamer Gasnetz 0331 / 661 - 2000.
Anschluss- und Versorgungsverhältnisse neu geregelt
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (PDF, 58 KB) Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV
- Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Erdgas gültig ab 01. Januar 2011
- Preisblatt der EWP gültig ab 01. Januar 2011
- Ergänzende Bedingungen der EWP zur Strom- und GasVV und dazugehöriges Preisblatt (PDF, 28 KB) gültig ab 01. Juli 2012


