Häufige Fragen und Antworten zur Ersatzversorgung der Potsdamer Netz-Kunden
Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Sie endet für die durch die Kündigung betroffenen Kunden spätestens nach 3 Monaten. Bis dahin haben die Kunden die Möglichkeit, sich einen neuen Lieferanten zu wählen. Sollten Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, werden Sie nach Ablauf der 3 monatigen Ersatzversorgung weiter von Ihrem Grundversorger im Rahmen der Grundversorgung mit Energie beliefert.
In der Folge möchten wir Ihnen die häufig gestellten Fragen zur Ersatzversorgung gerne beantworten.
Ist meine Versorgung sicher? Bekomme ich weiter Energie?
Grundsätzlich ja. Durch die Ersatzversorgung wird die Versorgung mit Energie für die nächsten 3 Monate sichergestellt. Sofern Sie keinen anderen Lieferanten zwischenzeitlich gewählt und mit diesem einen Liefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie von Ihrem Grundversorger mit Energie beliefert.
Warum beliefert mich die EWP im Rahmen der Ersatzversorgung?
Die EWP ist der Grundversorger für Strom und Gas im alten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Jeder Grundversorger ist bei Ausfall eines Lieferanten verpflichtet, die Anschlussnehmer längstens 3 Monate im Rahmen der Ersatzversorgung mit Energie zu beliefern (§38 Energiewirtschaftsgesetz). In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich einen neuen Lieferanten zu suchen.
Was passiert, wenn ich in den 3 Monaten keinen neuen Lieferanten finde? Muss ich einen neuen Lieferanten wählen?
Wenn Sie nichts unternehmen oder Sie in den nächsten 3 Monaten der Ersatzversorgung noch keinen neuen Lieferanten finden, werden Sie nach Ablauf der 3 monatigen Ersatzversorgung weiter von Ihrem jeweiligen Grundversorger mit Energie beliefert. Grundversorger ist nach §36 (2) Energiewirtschaftsgesetz jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Das sind für das alte Potsdamer Stadtgebiet bei Strom und Gas die EWP, bei Strom in den neuen Ortsteilen die E.ON edis Vertriebs GmbH und bei Gas in den neuen Ortsteilen die Energie Mark Brandenburg GmbH oder die Havelländische Stadtwerke GmbH.
Besonderheit für Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr:
Gewerbekunden mit einem Verbrauch über 10.000 kWh/Jahr können nach Ablauf der 3 monatigen Ersatzversorgung nicht weiter mit Energie beliefert werden. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Vertrag für Ihre Energielieferung.
Kann ich weiter von meinem alten Lieferanten beliefert werden?
Sobald die Voraussetzungen für eine Ersatzversorgung eingetreten sind, ist eine weitere Belieferung durch Ihren alten Lieferanten nicht mehr möglich.
Bekomme ich meine bereits bezahlten Abschläge wieder? Was ist mit meinen Vorauszahlungen?
Da wir mit Ihnen keinen Liefervertrag haben, können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihren alten Lieferanten.
Gilt die Kündigung auch für mich als Strom- oder Gaskunde in den neuen Ortsteilen?
Ja, die EWP ist Netzbetreiber für Strom und Gasnetze auch in den neuen Ortsteilen.
Ab wann kann ich mir einen neuen Lieferanten wählen?
Sie können ab sofort einen neuen Lieferanten wählen.
Ab wann kann ich von einem neuen Lieferanten mit Energie versorgt werden?
Es gelten die von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen Wechselfristen.
Wie hoch ist der Tarif in der Ersatzversorgung?
Die Preise der Ersatzversorgung entsprechen denen der Grundversorgung.
Preise der Grundversorgung Strom
Preise der Grundversorgung Erdgas
Muss ich bei meinem alten Lieferanten meinen Vertrag kündigen?
Bitte wenden Sie sich zur Beantwortung dieser Frage an ihren alten Lieferanten.
An wen kann ich mich bezüglich der Abwicklung meines Liefervertrages mit meinem alten Lieferanten auch noch wenden?
Sollte es Schwierigkeiten bei der Abwicklung Ihres Liefervertrages geben, so können Sie sich auch an Verbraucherschutzorganisationen oder einen Rechtsbeistand wenden.


