Stadtwerke Potsdam GmbH - Grundversorgungstarif Strom

Unsere Grundversorgungstarife für Haushalts- und Kleingewerbekunden

Hier gehen Sie auf Nummer sicher: Unseren Strom aus umweltschonender Kraft-Wärme-Kopplung erhalten Sie im Komplettpaket: für alle, die es gerne komfortabel haben und Wert auf kostenlose Serviceleistungen legen. Wir garantieren Ihnen Ihre Grundversorgung ohne lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

Unser EWP-Basis-Tarif gilt für Haushaltskunden sowie Klein-Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch kleiner 10.000 kWh in der Grund- und Ersatzversorgung mit Elektrizität in Niederspannung.

Kundeninformation der EWP zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (Stand: 22.09.2005)

Strompreise für Haushalts- und Gewerbekunden gültig ab 01. Januar 2011

Preise nach Mengenzonen
EWP-Tarife, gültig ab 01.01.2011
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundestages zur Fortführung der ökologischen Steuerreform sowie zur Förderung erneuerbarer Energien (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21.07.2004) sowie auf der Grundlage des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 19. März 2002 gelten folgende Preise:
Basistarif Haushalt
Tarifart Leistungspreis EUR/Jahr Gesamt-Arbeitspreis Cent/kWh Jährl. Verbrauch kWh
netto
brutto1 netto brutto1
H1 55,000 65,450 20,573 24,482
Basistarif Gewerbe
Tarifart Leistungspreis EUR/Jahr Gesamt-Arbeitspreis Cent/kWh Jährl. Verbrauch kWh
netto brutto1 netto brutto1
A1 55,000 65,450 20,573 24,482 0 bis 4.863
AM - - 21,704 25,828 ab 4.864

Preise für Wärmepumpen, andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und Schwachlast-Regelung gültig ab 01. Januar 2011

Preise für Wärmepumpen, andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen und Schwachlast-Regelung
EWP-Tarife, gültig ab 01.01.2011
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Bundestages zur Fortführung der ökologischen Steuerreform sowie zur Förderung erneuerbarer Energien (Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21.07.2004) sowie auf der Grundlage des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 19. März 2002 gelten folgende Preise:
Für den Verbrauch außerhalb der Schwachlastzeiten erhöhen sich die Arbeitspreise um netto 1,280 Cent/kWh bzw. brutto 1,523 Cent/kWh.
1. Die Bruttopreise sind gerundet und enthalten eine Umsatzsteuer von 19%, die ab dem 01.01.2007 gilt.
2. Der Leistungspreis ist bei dieser Tarifart ausschließlich der Verrechnungspreis.
3. Bei diesen Tarifarten besteht für Kunden des produzierenden Gewerbes mit einem Jahresverbrauch über 24.941 kWh die Möglichkeit, einen Erlaubnisschein beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen.
Preise für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Tarifart Leistungspreis Gesamt-Arbeitspreis
EUR/a Cent/kWh
netto brutto1 netto brutto1
UV3 55,000 65,450 18,511 22,028
Preise für Schwachlastregelung (NT-Zeit: 22:00 - 06:00 Uhr)
Tarifart Leistungspreis Gesamt-Arbeitspreis
EUR/a Cent/kWh
netto brutto1 netto brutto1
S3 28,000 33,320 14,134 16,819

Bei Vorlage des Original-Erlaubnisscheines wird eine entsprechend verminderte Steuer bei der Berechnung berücksichtigt. Alle Arbeitspreise enthalten den Regelsteuersatz nach dem Stromsteuergesetz von 2,05 Cent/kWh (netto) und 2,44 Cent/kWh (brutto).

Die ausführlichen Preisblätter sind auch in unseren Beratungsstellen erhältlich.

weiterführende Informationen:

Informationen zu den Rechtsverordnungen

Alle Informationen zu den Rechtsverordnungen können Sie sich direkt von den Internetseiten ausdrucken. Sie erhalten Sie auch in gedruckter Form in unserem Kundenzentrum WilhelmGalerie, Charlottenstraße 42.

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