Stadtwerke Potsdam GmbH - Energiepreis-Zusammensetzung der EWP

Zusammensetzung unserer Energiepreise

Zusammensetzung von Strom- und Erdgaspreis im Überblick

Entstehung der Preise

Um die Entstehung der Preise zu erklären, erläutern wir zunächst den Prozess der Versorgung der Stadt Potsdam mit Energie. Er basiert auf Erdgas. Im Heizkraftwerk Potsdam Süd wird das Erdgas verbrannt. Es treibt die Turbinen und Generatoren zur Stromerzeugung an und heizt die Heißwassererzeuger für die Fernwärme. Um diese umweltfreundliche Energieerzeugung beneidet uns manch andere Stadt. Die Kohlendioxid-Emissionen (Basis 2009) sind mit 263 g pro erzeugter Kilowattstunde Strom nur halb so hoch wie im Bundesdurchschnitt (508 g/kWh). Nachteilig kann die Abhängigkeit vom Erdgas werden, wenn die Preise so explodieren wie in letzter Zeit.

Was ist beeinflussbar, was nicht?

Die beeinflussbaren Preisbestandteile sind die Vertriebskosten und die Netzkosten. Beide sind stabil. Die Netzkosten müssen regelmäßig durch das Wirtschaftsministerium genehmigt werden, was im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes noch eine zusätzliche Kontrolle gegen eventuelle ungerechtfertigte Steigerungen darstellt. Die Vertriebskosten werden bei der EWP auch ohne staatliche Kontrolle seit Jahren auf einem stabilen Niveau gehalten. Dazu zählen übrigens auch die Marketingkosten in Höhe von einem Prozent.
Nicht durch die EWP beeinflussbar sind dagegen Steuern und Abgaben (Umsatzsteuer, Energiesteuern wie Stromsteuer, Mineralölsteuer/Erdgassteuer, Abgaben nach Erneuerbare-Energien-Gesetz). Sie sind in den vergangenen zehn Jahren deutlich angestiegen und machen inzwischen 26 % beim Erdgas und 37 % beim Strom aus. Nur wenig durch die EWP beeinflussbar sind die Einkaufskosten für das Erdgas beim Vorlieferanten, die im Preisbestandteil für Erzeugung/Lieferung enthalten sind.
Da sich 2007 beispielsweise die Mehrwertsteuer erhöht hat und die Erdöl- und Erdgaspreise auf dem Beschaffungsmarkt zum Teil bisher ungeahnte Höchstpreismarken übersprangen, stiegen auch die Preise.

Preisbestandteile des Strompreises sind die Kosten für die Brennstofflieferung (Erdgas) und Erzeugung, die Netzkosten, die Vertriebskosten sowie Steuern und Abgaben.
Preisbestandteile des Erdgaspreises sind die Kosten für die Lieferung des Erdgases (Gaseinkauf), die Netzkosten, die Kosten für Messung und Abrechnung, die Vertriebskosten sowie Steuern und Abgaben.

Fernwärmepreise

Fernwärme ist die verbreitetste Heizungsform in Potsdam. Ca. 60% der Haushalte beziehen diese umweltfreundliche, sichere und wartungsarme Wärme – zu einem Preis, der trotz der erläuterten Entwicklungen immer noch unter dem von Heizöl liegt. Es gab bei der Potsdamer Fernwärme über viele Jahre absolute Preisstabilität und keine schrittweisen Anpassungen, die anderswo durchaus üblich waren. Angesichts der Tatsache, dass sich der Einkaufpreis für das Kraftwerksgas von 2004 bis heute mehr als verdoppelt hat, war auch die EWP gezwungen, einen Großteil dieser gestiegenen Erzeugungskosten durch höhere Fernwärmearbeitspreise an die Kunden weiterzugeben. Im Vergleich liegt der Fernwärmepreis der EWP nach der Anpassung immer noch unter dem Durchschnittspreis der neuen Bundesländer.

Was passiert mit dem Gewinn?

Die Preissteigerungen haben keine Steigerung des Gewinns zur Folge. Er bewegt sich seit Jahren auf einem nahezu konstanten Niveau. Was passiert mit dem Gewinn? Er wird an die Gesellschafter, die STADTWERKE POTSDAM GMBH (65 %) und die E.ON edis AG (35 %), ausgeschüttet. Der Gewinnanteil der Stadtwerke wird zur Unterstützung der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH genutzt. Dies ist ein in vielen Städten übliches Verfahren und angesichts der immer geringer werdenden staatlichen Zuschüsse für den Öffentlichen Personennahverkehr unverzichtbar.

Anteil der Mehrwertsteuer am Strompreis

Da uns die Nachfrage eines Kunden erreichte, weshalb in der Strompreiszusammensetzung der Anteil der Mehrwertsteuer mit 16 Prozent angegeben ist und nicht mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 19 %, möchten wir versuchen, dieses Missverständnis hier aufzuklären:

Beispiel 1: Von einem Bruttobetrag von 119 Euro sind 19 % gleich 22,61 Euro. Tatsächlich beträgt die enthaltene Umsatzsteuer hier aber 19 Euro und macht rund 15,97 % des Rechnungsbetrages aus.

Beispiel 2: Ein Nettobetrag von 84,03 Euro plus 19 % Umsatzsteuer (= 15,97 Euro) ergibt einen Bruttobetrag von 100 Euro.

Zusammenfassung: Die Annahme, 19 Prozent des Strompreises sind Umsatzsteuer, ist falsch, da es sich beim Strompreis um den Nettobetrag plus Umsatzsteuer handelt. Vom Bruttobetrag hat die Umsatzsteuer somit einen Anteil von rund 16 %.

Logisch: Da der Bruttobetrag größer ist als der Nettobetrag, muss der prozentuale Anteil der Umsatzsteuer vom Bruttobetrag kleiner sein als 19 %.

Alle Unklarheiten beseitigt?

Schreiben Sie uns!

Online-Service

Schriftgröße einstellen plus normal minus

Mit einem Klick dabei

Online-Service der EWP

Hier können Sie sich direkt an- und abmelden, Zählerstände erfassen, Abschläge ändern, Rechnungen und Verbräuche ansehen.

zu "Mein Konto"