Stadtwerke Potsdam GmbH - Rückstausicherung schützt vor überfluteten Kellern

Rückstausicherung schützt vor überfluteten Kellern

Die Folge von Gewittern mit Starkregen sind leider oft vollgelaufene Keller oder Tiefgaragen. Die Rechtsprechung besagt, dass Hauseigentümer bei Kanalrückstau für die Folgen einer Kellerüberflutung selbst aufkommen müssen.

Abhilfe schaffen Rückstausicherungen, die Leitungen und Geräte unterhalb der so genannten Rückstauebene (Straßenniveau + 10 cm ) schützen. Sie sind bei einer Entwässerung im Trenn- oder Mischsystem unbedingt zu empfehlen, um Schmutzwasser, welches durch die Kanäle im Fall des Volllaufens (u.a. bei Starkregen) nicht mehr abgeleitet werden kann, vor einem Rückfließen in die Keller zurückzuhalten.

Richtige Installation ist entscheidend

Hierbei kommt es unbedingt auf die richtige Installation und die Wartung der Rückstausicherungen an. Sie sollten mindestens einmal jährlich überprüft werden. Der Aufwand lohnt sich!

Für solche Anlagen ist die DIN EN 12056 maßgeblich. Da auch immer wieder Regenwasser oberflächlich in Keller eindringt, sollten zusätzlich auch die Leistungsfähigkeit der Regenableitung und der Versickerungsanlagen auf den Grundstücken sowie die Gefälleverhältnisse überprüft werden. GefahrensteIlen sind hier oftmals die Lichtschächte vor Kellerfenstern, in die es reinregnen kann oder in die bei ebenerdiger Anbindung Regenwasser hineinläuft.

Passende Lösung für jeden Bedarf

Um das Überlaufen der Kanalisation bei Starkregen durch eindringendes Niederschlagswasser zu reduzieren, sollte das anfallende Niederschlagswasser möglichst auf den Grundstücken zurückgehalten und versickert werden. Hierzu gibt es für jeden Bedarf die passende technische Lösung.

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